Nutzungsbedingungen (EULA) — Qela Aktenwerkbank

Stand: 4. August 2026 · Anbieter: Ivo Häusle, Salmshütte 8, 64760 Oberzent („wir“)

1. Gegenstand

Qela ist eine local-first Software zum Ordnen, Verknüpfen und Aufbereiten eigener Fall-Unterlagen zur Vorbereitung anwaltlicher Beratung. Der Datenbestand verbleibt auf dem Rechner des Nutzers.

2. Keine Rechtsberatung

Qela erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG — keine rechtliche Prüfung, keine Empfehlungen, keine Erfolgsaussagen. Fristberechnungen und Zusammenstellungen sind Arbeitshilfen und stets anwaltlich zu prüfen. Die Software ersetzt keine Anwältin und keinen Anwalt.

3. KI-Funktionen und Eigenverantwortung

Die Software kennzeichnet KI-Funktionen. KI-erarbeitete Angaben können fehlerhaft sein (abhängig auch vom gewählten Modell) und werden erst nach aktiver Prüfung und Bestätigung durch den Nutzer in die Akte übernommen. Für die Richtigkeit der Angaben, die der Nutzer verwendet oder weitergibt, bleibt der Nutzer verantwortlich. Cloud-KI-Dienste werden nur nach ausdrücklicher Freischaltung durch den Nutzer angesprochen; es gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Dienstanbieters, dessen Kosten der Nutzer trägt.

4. Nutzungsrecht und Lizenzmodelle

Mit vollständiger Zahlung erhält der Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für eigene Zwecke auf eigenen Geräten zu nutzen. Angeboten werden zwei Modelle:

Jahresvertrag: Nutzungsrecht, Updates und Support für zwölf Monate. Nach Ablauf setzt die weitere Nutzung der Software eine Verlängerung voraus. Die in der Akte gespeicherten Daten bleiben unabhängig davon als normale Dateien auf dem Rechner des Nutzers vollständig zugänglich — der Zugriff auf die eigenen Daten ist zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt.

Produktlebenszeit: einmalige Zahlung; Nutzungsrecht und Updates, solange das Produkt angeboten und gepflegt wird. Eine Einstellung des Produkts wird mindestens sechs Monate vorher angekündigt; die zuletzt installierte Fassung bleibt danach nutzbar.

Die Lizenz ist personalisiert: Name des Lizenznehmers und Lizenz-ID sind Bestandteil einer signierten Lizenzdatei und werden in der Software und in erzeugten Sichten angezeigt. Weitergabe, Vermietung und öffentliche Zugänglichmachung sind untersagt; §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

Testphase: Die Software kann vierzehn Tage ab der ersten Nutzung unentgeltlich und mit vollem Funktionsumfang getestet werden. Nach Ablauf der Testphase setzt die weitere Nutzung der Software eine Lizenz voraus; die Software speichert dazu lokale, gerätebezogene Markierungen ohne personenbezogene Daten, die eine Neuinstallation überdauern. Die in der Akte gespeicherten Daten bleiben unabhängig davon als normale Dateien auf dem Rechner des Nutzers zugänglich.

5. Verfügbarkeit, Updates, Datensicherung

Die Software wird „wie besehen“ ohne Zusicherung bestimmter Ergebnisse oder ununterbrochener Verfügbarkeit bereitgestellt. Updates werden nur auf ausdrücklichen Anstoß des Nutzers geladen und von ihm installiert; ein Anspruch auf künftige Funktionen besteht nicht. Die Software bietet eine Sicherungsfunktion an; die regelmäßige Datensicherung obliegt dem Nutzer. Die gesetzliche Gewährleistung (§§ 327 ff., 434 ff. BGB) bleibt unberührt.

6. Haftung

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; wird eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt, ist sie auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt bleibt die zwingende gesetzliche Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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